 |
 |
|
|
|
Vereinsbeiträge
|
|
|
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die bei Eintritt ab dem Beitrittsmonat anteilig für das laufende Jahr berechnet werden. Wir bitten alle Mitglieder, das von uns angebotene Lastschrift-Einzugsverfahren in Anspruch zu nehmen. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt jeweils zum 15.02. des laufenden Jahres. Mitglieder, die nicht am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, überweisen den entsprechenden Beitrag bis spätestens zum 31.03. des laufenden Jahres auf das Vereinskonto.
Im Unterschied zu anderen Sportvereinen fallen neben der Zahlung des Mitgliedsbeitrags keine weiteren Gebühren für einzelne Sportangebote an.
Erbringung von Nachweisen
Azubis, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger müssen unbedingt und rechtzeitig (d.h. vor Abbuchung des Jahresbeitrags) schriftliche Nachweise erbringen, um die entsprechende Vergünstigung in Anspruch zu nehmen. Ohne schriftlichen Nachweis kann der Vorstand die Vergünstigung nicht berücksichtigen. Der Nachweis ist bei Ablauf der Gültigkeit des eingereichten Dokuments ggf. entsprechend zu erneuern.
Der Vorstand ist berechtigt, aufgrund einer begründeten Notlage einem Mitglied den Beitrag zu erlassen.
Auch in anderen Sonderfällen ist nach Rücksprache mit dem Vorstand eine Vergünstigung möglich (z.B. aus finanziellen Gründe / für behinderte Mitglieder).
Anmeldeformular zum Download (PDF):
NTV-Aufnahmeantrag.pdf
Download mit: rechte Maustaste + "Ziel speichern unter..."
Das Formular bitte drucken, ausfüllen und am besten Ihrer Übungsleiterin bzw. Ihrem Übungsleiter geben.
Online-Anmeldung geht nicht, per Mail bitte auch nicht - danke. |
|
|
 |
|
|
|
Der NTV informiert: |
|
|
10.2.2008 |
|
|
Derzeit keine neuen Nachrichten |
|
|
Bei An- oder Abmeldungen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Übungsleiter(in) oder an:
Andreas Kuhbier
Bereichsleiter Verwaltung
Talstraße 59
42115 Wuppertal
|
|
|
|
|
|