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Rahmenbedingungen zum Start ins neue Sportjahr (2G+)

Der Nützenberger Turn- und Spielverein 1962 e.V. wünscht ein frohes neues Jahr!

Wir hoffen Ihr hattet besinnliche und schöne Weihnachtstage, sowie einen gesunden und guten Übergang ins neue Jahr.

 Am kommenden Montag starten die ersten Sportangebote. Um hier gemeinsam sportlich in das Jahr 2022 zu starten, gibt es folgende Richtlinien für den Sport zu beachten:

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt:

2G plus bei der Sportausübung in Innenräumen
hier müssen immunisierte (= geimpfte oder genesene) Personen zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. (Selbsttests sind als Testnachweis nicht ausreichend!)

Achtung!
Nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre gelten aufgrund der fehlenden Schultestungen während der Weihnachtsferien (vom 27.Dezember bis einschließlich 9. Januar) nur als immunisiert, wenn sie einen negativen Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.


Es bleibt bei 2G (Geimpfte oder Genesene) bei der Sportausübung im Freien auf Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum.
Bestehen bleibt auch die Ausnahme für Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und
Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören. Diese können sich über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, „freitesten“.

Quellen:
Stadt Sportbund Wuppertal e.V.
Coronaschutzverordnung des Landes NRW (vom 28.12.2021)