Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die bei Eintritt ab dem Beitrittsmonat anteilig für das laufende Jahr berechnet werden. Wir bitten alle Mitglieder, das von uns angebotene Lastschrift-Einzugsverfahren in Anspruch zu nehmen. Der Einzug der Jahresbeiträge erfolgt jeweils zum 15.02. des laufenden Jahres. Mitglieder, die nicht am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, überweisen den entsprechenden Beitrag bis spätestens zum 31.03. des laufenden Jahres auf das Vereinskonto.
Im Unterschied zu anderen Sportvereinen fallen neben der Zahlung des Mitgliedsbeitrags keine weiteren Gebühren für einzelne Sportangebote an.
Erbringung von Nachweisen
Azubis, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger müssen unbedingt und rechtzeitig (d.h. vor Abbuchung des Jahresbeitrags) schriftliche Nachweise erbringen, um die entsprechende Vergünstigung in Anspruch zu nehmen. Ohne schriftlichen Nachweis kann der Vorstand die Vergünstigung nicht berücksichtigen. Der Nachweis ist nach Ablauf der Gültigkeit des eingereichten Dokuments selbstständig zu erneuern.