Liebe Mitglieder,
unter berücksichtigung der Beschlüsse von Bund und Land bezüglich der Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 28.10.2020
- Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzlichen Maßnahmen in Kraft.
Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet…
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören (…)
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb (…) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
sowie aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 30.10.2020 (Gültig ab 2.11.2020)
§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig…
stellen wir sämtliche Sport- und Trainingsangebote ab Montag dem 02.11.2020 wie verordnet voraussichtlich bis einschließlich 30. November 2020 ein.
Bleibt weiterhin gesund!
Euer Team des Nützenberger Turn- und Spielverein 1962 e.V.
Allgemeine und aktuelle Informationen zu den Coronaschutzverordnungen sowie rund um die geltenden Maßnahmen erhaltet Ihr auch hier:
https://www.wuppertal.de/presse/meldungen/meldungen-2020/mai20/stufenweise-oeffnungen-land-nrw.php